Behinderung – Teilhabe (Stand 1.1.2011)
Behinderung bezeichnet die dauerhafte Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe einer Person. Sie entsteht, wenn ungünstige Umweltfaktoren (Barrieren) und Eigenschaften einer Person so aufeinandertreffen, dass die Barrieren nicht oder nur schwer überwunden werden können. Behindernd können dabei unterschiedliche Faktoren sein:
- Alltagsgegenstände und Einrichtungen (physikalische Faktoren in der Umwelt)
- Einstellungen und Handlungen anderer Menschen (soziale Faktoren).
Teilhabe bedeutet in der Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO, das Einbezogensein in eine Lebenssituation. Das heisst, Behinderung ist in diesem Verständnis nicht primär eine medizinisch diagnostizierbare Schädigung, sondern eine Beeinträchtigung der Teilhabe. Diese Beeinträchtigung entsteht aufgrund der Wechselwirkung von gesundheitlichen Problemen einer Person und ungünstigen Umweltfaktoren.
Paradrom engagiert sich für Teilhabe
Hier setzt Paradrom an. Es leistet einen Beitrag zur Sensibilisierung und Unterstützung für die Anliegen der Teilhabe, der Integration und der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft.

